Nach Art. 28 DSGVO — zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und uns als Auftragsverarbeiter für den Betrieb des Aurora-Chat-Widgets.
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen des Betriebs des Chat-Widgets und der zugehörigen Admin-Oberfläche für den Verantwortlichen. Der Vertrag läuft, solange der Hauptvertrag über die Nutzung von Aurora besteht.
Betrieb eines dialogbasierten Assistenten auf der Website des Verantwortlichen: Entgegennahme von Besucheranfragen, Suche in der vom Verantwortlichen hinterlegten Wissensdatenbank, Erzeugung einer Antwort durch ein Sprachmodell, auf Wunsch Weiterleitung an Mitarbeitende des Verantwortlichen.
| Datenart | Anfall |
|---|---|
| Inhalt der Chatnachrichten | alles, was Besucher eingeben — der Verantwortliche weist im Widget darauf hin, keine sensiblen Angaben zu machen |
| Gesprächsverläufe | nur wenn der Verantwortliche die Speicherung einschaltet: Nachrichten, Antworten, Seitenadresse, Zeitpunkte, Kosten je Antwort; ohne IP-Adresse; automatische Löschung nach 30 Tagen, weitergeleitete Gespräche ausgenommen |
| Nicht beantwortete Fragen | Wortlaut wird zur Auswertung gespeichert |
| Kontaktdaten bei Weiterleitung | Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zusammenfassung des Anliegens; auf Wunsch des Verantwortlichen Eingangsbestätigung an die angegebene Adresse (höchstens eine je halbe Stunde je Adresse, drei je Stunde je IP-Adresse) |
| Hochgeladene Dateien | nur wenn der Verantwortliche die Funktion freischaltet |
| Technische Verbindungsdaten | IP-Adresse, Zeitpunkt, Browserkennung in Server-Logs, 14 Tage |
| Schutzprotokoll | Bei erkannten Manipulationsversuchen: IP-Adresse, Zeitpunkt, Art des Versuchs, erste 160 Zeichen der Nachricht, 30 Tage; vorübergehende Sperre der IP nach wiederholten Versuchen |
| Inhalte der Wissensdatenbank | vom Verantwortlichen eingestellt |
Betroffene sind Besucher der Website des Verantwortlichen sowie dessen Mitarbeitende, soweit sie die Weiterleitung bearbeiten.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, einschließlich Übermittlungen in Drittländer. Die Einstellungen in der Admin-Oberfläche gelten als Weisung. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf sie bis zur Bestätigung aussetzen.
Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragsverarbeiter greift auf Inhalte des Verantwortlichen nur zu, soweit dies zur Erbringung der Leistung, zur Fehlerbehebung oder auf Weisung erforderlich ist.
Der Ist-Zustand, nachgeprüft am 12.09.2026:
zdr und data_collection: deny; sie fällt zu,
wenn kein passender Endpunkt verfügbar ist (Abschnitt 8).[OFFEN] Noch nicht eingerichtet und vor dem Produktivbetrieb nachzuholen: ein dokumentiertes Löschkonzept mit automatischer Frist, ein Wiederherstellungstest der Sicherungen und eine schriftliche Verpflichtung der Beschäftigten auf die Vertraulichkeit.
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu. Änderungen werden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt; der Verantwortliche kann widersprechen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
| Unternehmen | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen | Server und Rechenzentrum | Deutschland |
| Supabase, Inc., San Francisco | Datenbank, Anmeldung, Dateispeicher | EU (Frankfurt), Betreiber USA |
| OpenRouter, Inc., Dover, Delaware | Vermittlung an das vom Verantwortlichen gewählte Sprachmodell (Amazon Bedrock, Google Vertex AI oder Mistral AI) und an den Einbettungsdienst (Google Vertex AI) über die EU-Adresse, mit erzwungener Nullspeicherung | Inhalte: EU · Unternehmen: USA |
| Slack Technologies Limited, Dublin | Weiterleitung an Mitarbeitende, nur wenn eingeschaltet | Irland |
| [E-MAIL-ANBIETER EINTRAGEN] | Versand und Rücklauf der Weiterleitung (entfällt für den Versand, wenn der Verantwortliche einen eigenen Mailserver als Absender einrichtet) | — |
Der Auftragsverarbeiter spricht OpenRouter, Inc. (USA) seit dem 14.09.2026 ausschließlich
über die EU-Adresse eu.openrouter.ai an. Die Inhalte der Anfragen werden
dort nach Angabe von OpenRouter nur in der EU entschlüsselt und nur an Anbieter mit
Verarbeitung in der EU weitergegeben — für das Sprachmodell je nach Wahl des Kunden Amazon Bedrock (Claude Haiku 4.5), Google Vertex AI (Gemini 2.5 Flash) oder Mistral AI (Mistral Medium 3.1),
für Einbettungen Google Vertex AI. Der Auftragsverarbeiter legt den ausführenden
Anbieter je Modell fest und schließt ein Ausweichen auf andere Anbieter aus. Die Protokollierung von Anfragen und Antworten entfällt
an dieser Adresse.
zdr,
data_collection: deny) bei jeder Anfrage, ebenfalls zufallend
(nachgeprüft am 12.09.2026)./health/deep) nennt die aktive Leitung und das Einbettungsmodell.Fällt der einzige passende Anbieter in der EU aus, antwortet der Chatbot nicht mehr, statt außerhalb der EU oder mit Speicherung zu verarbeiten. Diese Abwägung ist zugunsten der EU-Verarbeitung und der Nullspeicherung getroffen.
OpenRouter ist ein US-Unternehmen und unterliegt US-Recht. Die EU-Zusage in dessen Data Processing Agreement (Stand 26.08.2026, Anhang A) umfasst die Inhalte der Anfragen, nicht jedoch Konto-, Abrechnungs-, Anmelde- und Sicherheitsdaten des Kundenkontos bei OpenRouter. Der Vertrag einschließlich Standardvertragsklauseln ist Teil der Nutzungsbedingungen von OpenRouter. [OFFEN — Anhang A gilt laut Wortlaut nur bei schriftlich vereinbarter EU-Verarbeitung; Bestätigung bei OpenRouter anfordern und hier nachtragen]
Der Auftragsverarbeiter unterstützt bei Betroffenenanfragen (Art. 12–23), bei der Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34) und bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35). Anfragen von Betroffenen, die bei uns eingehen, leiten wir unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantworten sie nicht selbst.
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis, mit Beschreibung, Umfang, wahrscheinlichen Folgen und ergriffenen Maßnahmen.
Nach Ende des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter die Daten binnen 30 Tagen oder gibt sie auf Wunsch in einem gängigen Format heraus. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; betroffene Daten werden gesperrt statt gelöscht.
Der Auftragsverarbeiter stellt die für den Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht Überprüfungen. Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorankündigung während der Geschäftszeiten möglich.
Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.